Das politische System der Bundesrepublik Deutschland verkörpert das zweite demokratische System in der deutschen Geschichte. Im Parlamentarischen Rat (Parlamentarischer Rat) zogen die Gründungsmütter und -väter der Bundesrepublik in ihrer neuen Verfassung, dem Grundgesetz, die Lehren aus dem Scheitern der ersten Demokratie, der Weimarer Republik, und der nationalsozialistischen Diktatur. Die Bundesrepublik Deutschland war ein Kind des Krieges. Und die Demokratie sollte 1949 zunächst nur im westlichen Teil des in zwei Staaten gespaltenen Deutschlands Fuß fassen. Doch das zunächst als Provisorium konzipierte Grundgesetz hielt am Ziel der Wiedervereinigung „in freier Selbstbestimmung“ fest. Die zweite deutsche Demokratie erwies sich als Erfolg. Für diesen Erfolg gab es viele Gründe: Die Wertschätzung der freiheitlichen Lebensweise nach der Diktatur und das Streben nach Akzeptanz durch die demokratischen Nachbarn gehörten dazu. Aber auch das Grundgesetz hat seinen Anteil an diesem Erfolg. Als die Teilung Deutschlands nach über 40 Jahren zu Ende ging, wurde das Grundgesetz 1990 zur Verfassung des vereinigten Deutschlands.